Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war
bereitgestellt worden ist.
2.
er Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfülung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3.
Der Gast ist verpflichtet die Rechnung im Vorhinein zu begleichen.
4.
Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadensersatz zu leisten.
5.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den regulären betriebsüblichen Preis den Sie uns auf unserer Homepage finden zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung. Vertragsbeendung muss mindestens eine Woche vor tatsächlicher Abreise stattfinden, ansonsten wird eine Woche als Stornorechnung verrechnet.
6.a)
Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. b)
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Für Monteure/Arbeiter werden pro Woche 5 Nächte gerechnet auch wenr
Feiertage oder kurze Wochen sind, da die Wohnungen mit deren Gegenständen
(Kleidung/Essen usw.) durchgehend belegt sind und nicht anderweitig vermieten
werden können.
7.
Für Schäden in den Zimmern haftet der Gast bzw. die Firma
8.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort
Eltendorf 22.01.2023